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Kosten für Teilungserklärung: Alle Infos & Spartipps
Umfassende Infos zu den Kosten für Teilungserklärung: Notar-, Grundbuch- &...
09.04.2026

Wer heute eine Teilungserklärung für ein Objekt anstösst, kennt das Problem. Der Eigentümer will eine belastbare Zahl, der Notar fragt nach Unterlagen, der Architekt braucht Klarheit zum Zuschnitt der Einheiten, und intern soll die Verwaltung am besten schon gestern wissen, wie lange der Vorgang dauert und wer welche Kosten trägt.
Genau an dieser Stelle wird das Thema teuer oder beherrschbar. Die kosten für teilungserklärung sind nicht nur eine Summe aus Notar, Plan und Grundbuch. Sie sind ein Projekt mit Abhängigkeiten. Wer früh sauber vorbereitet, spart Rückfragen, Nacharbeiten und vermeidbare Zusatzkosten. Wer unvollständig startet, bezahlt oft nicht nur mehr Geld, sondern auch mit Zeitverlust.
Kosten der Teilungserklärung Eine kurze Zusammenfassung
Montagmorgen, 9 Uhr. Der Eigentümer will eine Zahl für die Budgetfreigabe, der Notartermin soll reserviert werden, und in der Akte fehlen noch alte Bestandspläne. Genau in solchen Situationen entscheidet sich, ob die kosten für teilungserklärung planbar bleiben oder ob der Vorgang durch Nacharbeit unnötig teuer wird.
Eine feste Pauschale hilft Verwaltern hier wenig. Die Kosten hängen vor allem davon ab, wie vollständig die Unterlagen sind, wie sauber sich die Einheiten abgrenzen lassen und ob Sonderfälle wie Stellplätze, Keller, Dachräume oder Sondernutzungsrechte sauber dokumentiert werden müssen. In einfachen Fällen bleibt der Aufwand überschaubar. Bei lückenhaften Plänen oder rechtlich unklaren Zuordnungen steigt er schnell.
Für die Praxis zählt deshalb weniger die erste Schätzung als die Struktur der Schätzung.
Diese drei Kostenhebel sollte jede Verwaltung zu Beginn prüfen:
Planungsstand des Objekts
Liegen verwertbare Bestandspläne, Flächenangaben und Zuordnungen bereits vor, sinkt der Abstimmungsaufwand mit Architekt, Notar und Behörde. Fehlen diese Unterlagen, entstehen die ersten Zusatzkosten meist lange vor der Beurkundung.Komplexität der Abgrenzung
Klare Wohnungszuschnitte sind günstig zu bearbeiten. Mischobjekte, nachträglich ausgebaute Flächen oder uneinheitlich genutzte Nebenräume kosten Zeit, weil jede Unklarheit später in Plan, Gemeinschaftsordnung und Eintragung wieder auftaucht.Qualität der internen Steuerung
Wer Zuständigkeiten, Fristen und Dokumentenversionen früh ordnet, vermeidet Korrekturschleifen. In meiner Beratung ist das oft der größte Sparhebel, weil nicht die Gebühr selbst aus dem Ruder läuft, sondern der Zusatzaufwand durch Rückfragen und Änderungen.
Für Eigentümer und Verwalter lautet die beste erste Aussage daher: kein Einzelbetrag, sondern ein belastbarer Kostenrahmen mit Annahmen, Risiken und klar benannten offenen Punkten.
Hilfreich ist auch die Trennung zwischen beeinflussbaren und kaum beeinflussbaren Posten. Notar- und Grundbuchkosten folgen festen Vorgaben. Steuerbar sind vor allem Vorarbeit, Planqualität, Abstimmung und Dokumentation. Wer diesen Unterschied früh sauber herausarbeitet, kann Angebote besser vergleichen und Nachträge deutlich besser verhandeln.
Wer die Eintragungssystematik besser einordnen will, findet im Beitrag zur Teilungserklärung im Grundbuch und ihren praktischen Folgen die passende Vertiefung.
Am Ende sparen Verwaltungen selten durch harte Preisverhandlungen allein. Sie sparen, weil sie den Vorgang vor der Beauftragung fachlich so weit klären, dass aus einer offenen Baustelle ein kalkulierbares Projekt wird.
Grundlagen Was eine Teilungserklärung wirklich ist
Die Teilungserklärung ist kein Formalismus. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass aus einem Gesamtobjekt einzelne, im Grundbuch erfassbare Einheiten werden. Für Verwalter ist sie deshalb eher mit einer Geburtsurkunde und Hausverfassung zu vergleichen als mit einem simplen Formular.
Ohne sie fehlt die belastbare Zuordnung von Rechten, Flächen und Miteigentumsanteilen. Das hat unmittelbare Folgen für Verkauf, Finanzierung, Verwaltung und spätere Beschlussfassungen.

Die drei Bausteine im Verwaltungsalltag
Der erste Kernbestandteil ist der Aufteilungsplan. Er zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören. Für die Verwaltung ist das kein Detail. Wenn Flächen, Kellerräume, Stellplätze oder Sondernutzungen unklar sind, entstehen später Diskussionen, die vermeidbar gewesen wären.
Der zweite Baustein ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie bestätigt behördlich, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind und damit als eigenständige Einheiten behandelt werden können. Ohne diese Bescheinigung kommt der Vorgang nicht sauber weiter.
Der dritte Baustein ist die Gemeinschaftsordnung. Sie regelt das Zusammenleben und die Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinschaft. Wer Beschlüsse vorbereitet oder Kosten verteilt, merkt schnell, wie relevant diese Regelungen sind.
Warum das für Verwalter operativ wichtig ist
Eine Teilungserklärung entscheidet nicht nur über Eintragungsfähigkeit. Sie beeinflusst auch, wie später mit Sonderrechten, Kostenverteilungen und Verwaltungszuständigkeiten gearbeitet wird. Wenn die Ausgangslage unscharf ist, verschiebt sich der Aufwand in den späteren Betrieb.
Wer tiefer in die Verbindung zwischen Teilungserklärung und Eintragung schauen will, findet dazu auch einen kompakten Überblick bei DoNexus zum Thema Teilungserklärung im Grundbuch.
In der Verwaltung zeigt sich der Wert einer guten Teilungserklärung oft erst später. Nämlich dann, wenn es keinen Streit über Flächen, Rechte und Zuständigkeiten gibt.
Was häufig nicht funktioniert
Nicht gut funktioniert die Haltung, die Teilungserklärung nur als einmalige juristische Pflicht zu behandeln. Dann wird oft das Minimum erstellt, aber nicht darauf geachtet, ob die Unterlagen im späteren Betrieb wirklich handhabbar sind.
Ebenso problematisch ist ein Start mit alten oder widersprüchlichen Bestandsunterlagen. Das spart am Anfang scheinbar Aufwand, verschiebt den Aufwand aber fast immer in Rückfragen, Korrekturen und Verzögerungen.
Die Kosten im Detail Eine Aufschlüsselung aller Posten
Wer die kosten für teilungserklärung steuern will, muss die Posten einzeln betrachten. Die Gesamtsumme ist nur das Ergebnis. Gesteuert wird auf Ebene der Bestandteile.

Notar und Beurkundung
Die notarielle Seite ist der Teil, den viele Eigentümer zuerst sehen, aber am wenigsten beeinflussen können. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und basieren typischerweise auf der Hälfte des Immobilienverkehrswerts. Für ein Objekt mit 500.000 Euro Wert berechnet sich laut Dr. Klein zur Teilungserklärung eine Notargebühr von rund 935 Euro, während die Gesamtkosten für Beurkundung und Beratung oft zwischen 800 und 2.500 Euro liegen.
Wichtig in der Praxis ist die Unterscheidung zwischen Beglaubigung und Beurkundung. Für die Grundbucheintragung ist die Beurkundung zwingend. Wer hier falsch plant oder unvollständige Unterlagen einreicht, verliert Zeit und produziert häufig eine zweite Bearbeitungsschleife.
Aufteilungsplan durch Architekt oder Planer
Hier sitzt oft der grösste steuerbare Block. Der Aufteilungsplan kostet laut den verifizierten Angaben je nach Komplexität 500 bis 1.500 Euro, in anderen Einordnungen auch 800 bis 2.600 Euro. Entscheidend ist nicht nur die Fläche des Gebäudes, sondern wie sauber sich Einheiten abgrenzen lassen.
Typische Kostentreiber sind:
Fehlende Bestandspläne
Dann muss der Planer mehr neu aufnehmen und aufbereiten.Viele Einheiten oder Sonderflächen
Kellerräume, Stellplätze, Dachräume und Anbauten erhöhen die Abstimmung.Widersprüche im Bestand
Wenn Bauzustand und alte Unterlagen nicht übereinstimmen, wird der Plan nicht zur Formalie, sondern zum Prüfprojekt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Bescheinigung ist formal oft kleiner als der Planungsaufwand, aber sie ist für den Ablauf kritisch. Je nach Bundesland liegen die Kosten laut den verifizierten Daten zwischen 100 und 200 Euro oder auch 150 bis 600 Euro je Antrag beziehungsweise je nach Ausgestaltung.
Für Verwalter ist weniger die Gebühr selbst das Problem als die Schnittstelle zur Behörde. Unvollständige Pläne oder uneinheitliche Bezeichnungen verzögern den Vorgang schnell.
Grundbuchkosten
Nach der notariellen Bearbeitung folgt die Eintragung im Grundbuch. Die verifizierten Angaben nennen hierfür Spannen von 150 bis 500 Euro. Auch dieser Posten ist meist kein Verhandlungsthema, aber er muss vollständig mitgedacht werden, damit Angebote und interne Kalkulationen nicht zu knapp angesetzt werden.
Was die Gesamtsumme in der Praxis formt
Eine kompakte Übersicht hilft bei der Vorkalkulation:
Kostenposten | Typische Spanne | Wodurch der Betrag vor allem beeinflusst wird |
|---|---|---|
Notar und Beurkundung | 400–2.500 Euro | Immobilienwert, Umfang der Beurkundung |
Aufteilungsplan | 500–1.500 Euro bzw. 800–2.600 Euro | Komplexität, Anzahl der Einheiten, Qualität der Vorunterlagen |
Abgeschlossenheitsbescheinigung | 100–200 Euro bzw. 150–600 Euro | Bundesland, Antragsstruktur |
Grundbuch | 150–500 Euro | Gebührenstruktur und Eintragungsaufwand |
Die häufigste Fehleinschätzung
Viele kalkulieren die Notarkosten sauber und behandeln den Plan nur als Nebenposten. In der Praxis ist es oft umgekehrt. Der notarielle Teil ist stärker formalisiert. Der Aufteilungsplan wird dagegen teuer, wenn Vorbereitung, Abstimmung und Datenlage schlecht sind.
Wer Kostenkontrolle will, sollte zuerst den Planungsaufwand beherrschen und erst danach über einzelne Gebührenpositionen diskutieren.
Beispielrechnungen So kalkulieren Sie die Kosten realistisch
Eine belastbare Kalkulation entsteht nicht durch Durchschnittswerte, sondern durch passende Vergleichsfälle. Vor allem die Zahl der Einheiten verändert den Aufwand deutlich. Laut ArchiFIX zur Skalierung der Teilungserklärungskosten fallen bei 2 bis 3 Einheiten oft 900 bis 1.600 Euro an, während die Kosten bei 7 bis 10 Einheiten bereits bei 2.500 bis 4.500 Euro liegen. Haupttreiber ist der Aufteilungsplan des Architekten.
Fall eins Kleines Objekt mit drei Einheiten
Ein typischer Fall aus der Verwaltungspraxis ist ein kleines Mehrfamilienhaus, das in drei Einheiten aufgeteilt werden soll. Wenn die Flächen klar abgrenzbar sind, die Bestandspläne vollständig vorliegen und keine Sondernutzungen kompliziert gelöst werden müssen, liegt das Projekt meist im unteren bis mittleren Bereich der kleinen Kategorie.
Die zentrale Lehre aus solchen Fällen: Die reine Zahl der Einheiten ist nicht alles. Drei saubere Einheiten mit guter Dokumentation sind einfacher als drei Einheiten mit nachträglich ausgebauten Flächen und widersprüchlichen Plänen.
Fall zwei Mittleres Objekt mit sechs Einheiten
Bei sechs Einheiten verschiebt sich die Aufgabenlage. Es gibt mehr Zuordnungen, mehr Prüfbedarf bei Nebenflächen und oft mehr Abstimmungsbedarf mit dem Eigentümer oder Bauträger.
Hier ist die Verwaltung gut beraten, nicht nur eine Gesamtsumme abzufragen, sondern die Leistung in Positionen zu trennen. So wird sichtbar, ob der Aufwand aus dem Plan, aus der Koordination oder aus nachträglichen Korrekturen entsteht.
Fall drei Zehn Einheiten mit höherer Komplexität
Bei zehn Einheiten steigt der Aufwand deutlich. Nicht nur wegen der Menge, sondern wegen der Fehleranfälligkeit. Mehr Einheiten bedeuten mehr Nummerierungen, mehr Abgrenzungen und mehr Stellen, an denen Pläne und tatsächlicher Bestand übereinstimmen müssen.
Eine schnelle Erstschätzung hilft, aber für die interne Steuerung sollten Sie solche Vorgänge wie ein kleines Projekt behandeln. Gerade bei grösseren Portfolios lohnt dazu auch ein Blick auf operative Muster in Verwaltungsprozessen, etwa im Transaktionen Report für Hausverwaltungen von DoNexus.
Kostenvergleich nach Anzahl der Wohneinheiten
Anzahl Einheiten | Geschätzte Gesamtkosten | Hauptkostentreiber |
|---|---|---|
2–3 | 900–1.600 Euro | Grundlegender Planungs- und Beurkundungsaufwand |
4–6 | 1.500–2.800 Euro | Mehr Abstimmung, komplexerer Aufteilungsplan |
7–10 | 2.500–4.500 Euro | Deutlich höherer Planungsaufwand, mehr Zuordnungen |
Was Sie aus den Beispielen ableiten sollten
Verwalter machen die beste Kalkulation, wenn sie drei Dinge getrennt bewerten:
Objektwert für die notarielle Seite
Anzahl und Struktur der Einheiten für den Planungsaufwand
Qualität der Ausgangsunterlagen für das Nacharbeitsrisiko
Wer diese drei Punkte vor Angebotsanfrage prüft, bekommt belastbarere Angebote und weniger Überraschungen.
10 Praxistipps zur Kostenkontrolle bei der Teilungserklärung
Montag geht der Auftrag an den Planer raus. Am Donnerstag stellt sich heraus, dass zwei Kellerräume doppelt vergeben sind, die Stellplätze anders nummeriert wurden als im Entwurf und eine alte Grundrissversion im Umlauf war. Der Notartermin muss verschoben werden. Genau an solchen Stellen steigen die Kosten. Nicht wegen einer einzelnen Gebühr, sondern wegen zusätzlicher Abstimmung, Korrekturschleifen und verlorener Zeit.
Die wirksamste Kostenkontrolle beginnt deshalb vor der ersten Beauftragung. In der Praxis liegen die größten Hebel bei drei Punkten: vollständige Unterlagen, klare Entscheidungen und ein enger Freigabeprozess. Wer das sauber organisiert, spart nicht nur Honorar, sondern vermeidet vor allem teure Nacharbeit.
1 Vergleichsangebote nur auf identischer Leistungsbasis einholen
Ein günstiger Preis hilft nicht, wenn ein Anbieter nur den Plan zeichnet und der andere auch die Abstimmung mit dem Notar vorbereitet. Geben Sie jedem Dienstleister dieselben Unterlagen, dieselbe Aufgabenbeschreibung und dieselben Abgrenzungen mit. Nur dann ist das Angebot belastbar.
2 Unterlagen vor Beauftragung bereinigen
Unvollständige Bestände treiben die Kosten fast immer nach oben. Sammeln Sie vorab genehmigte Pläne, Flächenlisten, Angaben zu Kellern, Stellplätzen und Sondernutzungen. Prüfen Sie auch, welche Version intern tatsächlich gilt. Viele Fehler entstehen, weil drei Beteiligte mit drei Planständen arbeiten.
3 Nummerierung vor dem ersten Entwurf festziehen
Wohnungen, Nebenräume und Stellplätze brauchen eine eindeutige Logik. Wenn die Wohnung 3 im Plan später Einheit 4 in der Teilungserklärung heißt, produziert das Rückfragen in jeder Prüfrunde. Legen Sie die Systematik einmal fest und halten Sie sie in allen Unterlagen durch.
4 Die formalen Anforderungen der Behörde früh prüfen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung scheitert in der Praxis oft an Details. Unterschiedliche Bezeichnungen, fehlende Zuordnungen oder unklare Abgrenzungen reichen aus, um den Vorgang zu verzögern. Ein kurzer Vorab-Check der formalen Anforderungen ist meist günstiger als eine Überarbeitung nach Einreichung.
5 Den Notartermin erst nach interner Freigabe setzen
Ein früher Termin sieht nach Tempo aus, erhöht aber das Risiko für Verschiebungen. Sinnvoll ist der Termin erst dann, wenn Plan, Nummerierung, Zuordnung und offene Rückfragen intern geklärt sind. Sonst bezahlen Sie den Zeitdruck mit Hektik und Nacharbeit.
Der teuerste Fehler ist meist kein hoher Einzelposten, sondern ein zu früher Start mit unklaren Unterlagen.
6 Änderungen bündeln
Viele Verwaltungen verlieren Geld in kleinen Korrekturschleifen. Erst der Stellplatz, dann der Keller, dann noch eine Sondernutzungsfläche. Sammeln Sie Änderungswünsche und geben Sie sie gebündelt frei. Das spart Abstimmung und reduziert die Gefahr, dass alte Fehler versehentlich wieder eingebaut werden.
7 Zuständigkeiten schriftlich festlegen
Jemand muss Unterlagen beschaffen. Jemand prüft den Plan. Jemand beantwortet Rückfragen des Notars und verfolgt Fristen. Wenn diese Rollen nicht klar sind, bleibt der Vorgang liegen oder wandert zwischen Beteiligten hin und her. Das kostet Zeit und am Ende oft auch Geld.
8 Entwürfe fachlich gegen den Verwaltungsbestand prüfen
Die juristische Formulierung allein reicht nicht. Prüfen Sie, ob Nebenräume, Sondernutzungen und Bezeichnungen zum tatsächlichen Bestand und zu den internen Verwaltungsunterlagen passen. Gerade in Bestandsobjekten liegen hier die typischen Korrekturfälle.
9 Folgekosten früh ansprechen
Wenn bereits absehbar ist, dass Einheiten später zusammengelegt, Flächen umgewidmet oder Nutzungen angepasst werden sollen, gehört das früh auf den Tisch. Dann lässt sich entscheiden, ob eine jetzige Lösung sinnvoll ist oder ob eine spätere Änderung bereits mitgedacht werden sollte. Das ist oft der Unterschied zwischen einmal sauber aufsetzen und zweimal bezahlen.
10 Mit einer festen Checkliste arbeiten
Standardisierung spart bei wiederkehrenden Vorgängen am zuverlässigsten. Eine interne Checkliste sollte mindestens diese Punkte enthalten:
Bestandspläne geprüft und einheitlich
Einheiten, Nebenräume und Stellplätze nummeriert
Sondernutzungen eindeutig zugeordnet
Formale Anforderungen für die Bescheinigung geprüft
Planentwurf intern freigegeben
Notarunterlagen vollständig zusammengestellt
Wo Verwaltungen oft am falschen Ende sparen
Preisdrücken ohne klare Leistungsbeschreibung bringt wenig. Übersprungene Prüfungsschritte auch nicht. Beides verlagert Aufwand nur nach hinten, in eine Phase, in der Korrekturen langsamer, teurer und organisatorisch deutlich lästiger werden.
Wer die Teilungserklärung als kleinen Projektprozess steuert, bekommt meist die bessere Kostenkontrolle. Nicht durch Sparen an jeder Position, sondern durch weniger Reibung, weniger Rückfragen und weniger zweite Anläufe.
Kostenverteilung in der WEG und bei späteren Änderungen
Die heikelste Frage kommt oft erst nach der Kostenschätzung. Wer zahlt eigentlich? Bei der erstmaligen Erstellung der Teilungserklärung trägt die Kosten in der Praxis meist der Verkäufer, der aufteilende Eigentümer oder der Bauträger. Für die Verwaltung ist wichtig, diese Erwartung früh sauber zu kommunizieren.
Erstmalige Erstellung
Wenn Wohnungseigentum neu begründet wird, handelt es sich typischerweise nicht um einen laufenden Verwaltungsaufwand der späteren Gemeinschaft, sondern um einen Schritt des aufteilenden Eigentümers. Deshalb werden diese Kosten regelmässig nicht auf die spätere WEG verteilt.
In der Kommunikation mit Eigentümern hilft ein einfacher Satz: Wer die rechtliche Aufteilung veranlasst, trägt in der Regel auch die initialen Kosten.
Spätere Änderungen
Anders liegt der Fall bei späteren Anpassungen. Wenn Einheiten zusammengelegt, Grenzen verändert oder neue Nutzungen sauber abgebildet werden sollen, entstehen erneut notarielle und dokumentarische Kosten. Dann muss die Verwaltung genau prüfen, wem die Änderung dient und auf welcher Grundlage die Kosten zuzuordnen sind.
Typische Praxisfälle sind:
Zusammenlegung von Wohnungen
Dient die Änderung einem einzelnen Eigentümer, liegt die Kostentragung meist nahe bei diesem Veranlasser.Ausbau oder Neuordnung von Flächen
Wenn sich die rechtliche Struktur verändert, braucht es häufig neue Unterlagen und erneute Eintragungen.Anpassung wegen fehlerhafter Altunterlagen
Dann wird die Frage schwieriger. Hier sollte die Gemeinschaftsordnung genau geprüft und rechtlich sauber eingeordnet werden.
Was Verwalter zur Konfliktvermeidung tun sollten
Nicht die Kosten selbst eskalieren den Streit, sondern unklare Erwartungshaltungen. Deshalb sollten Verwalter vor Beschlussfassungen oder Beauftragungen immer schriftlich festhalten:
Prüffrage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
Wer veranlasst die Änderung? | Das ist meist der erste Anhaltspunkt für die Kostentragung |
Wem nützt die Änderung konkret? | Hilft bei der sachlichen Zuordnung |
Betrifft sie nur ein Sondereigentum oder die Gesamtstruktur? | Relevanz für Beschluss und Gemeinschaft |
Gibt es Regeln in der Gemeinschaftsordnung? | Verhindert spätere Auslegungskonflikte |
Je früher die Verwaltung die Kostenfrage schriftlich klärt, desto weniger Streit entsteht nachträglich in der WEG.
Prozesse optimieren mit digitaler Dokumentenverwaltung
Teilungserklärungen scheitern selten an einem einzigen grossen Problem. Meist scheitern sie an verstreuten Informationen. Ein alter Plan liegt im DMS, die Freigabe kommt per E-Mail, eine Rückfrage des Notars steckt in einem Telefonvermerk, und die aktuelle Fassung der Unterlagen hat niemand eindeutig markiert.

Wo digitale Struktur konkret hilft
Bei der Teilungserklärung brauchen Verwalter vor allem drei Dinge gleichzeitig. Eine saubere Akte, klare Fristen und nachvollziehbare Versionen. Wenn eines davon fehlt, beginnt die Suche.
Digitale Prozesse helfen vor allem bei:
Dokumentenbündelung
Alle Pläne, Entwürfe, Bescheinigungen und Urkunden liegen am selben Vorgang.Statusführung
Das Team sieht, ob Unterlagen angefordert, geprüft oder final freigegeben wurden.Wiederauffindbarkeit
Auch Jahre später lässt sich nachvollziehen, welche Fassung galt und wer sie freigegeben hat.
Was sich in der Verwaltung bewährt
Praktisch funktioniert ein fester Workflow am besten. Erst Unterlagencheck, dann Planfreigabe, dann Notar, dann Behördenstatus, dann Grundbuchnachverfolgung. Nicht sinnvoll ist es, diesen Ablauf nur in persönlichen Postfächern oder Einzellisten zu organisieren.
Als digitales Beispiel für solche Abläufe kann DoNexus eingesetzt werden. Die Plattform bündelt Kommunikationskanäle, verknüpft Vorgänge mit Dokumenten und unterstützt bei der strukturierten Nachverfolgung von Aufgaben und Fristen. Der grundsätzliche Nutzen digitaler, durchgängiger Abläufe in der Hausverwaltung wird auch im Beitrag zu digitalen Prozessen in der Hausverwaltung greifbar.
Der eigentliche wirtschaftliche Effekt
Der grösste Vorteil ist nicht nur Komfort. Er liegt in weniger Nachfragen, weniger Suchaufwand und weniger Medienbrüchen. Gerade bei Vorgängen wie der Teilungserklärung, an denen mehrere externe Stellen beteiligt sind, senkt das den administrativen Reibungsverlust deutlich.
Wer die kosten für teilungserklärung wirklich beherrschen will, sollte deshalb nicht nur auf Gebühren schauen. Die Nebenkosten aus schlechter Koordination sind oft der unsichtbare Teil des Problems.
Wenn Sie Teilungserklärungen, Altunterlagen und laufende Verwaltungsprozesse strukturierter steuern wollen, lohnt ein Blick auf DoNexus. Gerade für Immobilienverwaltungen ist es hilfreich, Dokumente, Kommunikation und Fristen in einem Vorgang zusammenzuführen, statt sie über einzelne Postfächer und Ablagen zu verteilen.

Daniel Parak
Gründer & CEO
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